„Passports for Goods“ or „Merchandise Passports“

The ATA Carnet is an international customs document that permits the duty-free and tax-free temporary export and import of goods for up to one year. The Initials „ATA“ are an acronym of the French and English words „Admission Temporaire/Temporary Admission“.

Carnet ATA

Warenkreis Die wichtigsten Anwendungsbereiche für die Ausstellung eines Carnets ATA sind:

  • Messe- und Ausstellungsgüter
  • Berufsausrüstungsgegenstände
  • Warenmuster
  • Waren zu wissenschaftlichen/kulturellen Zwecken
  • Waren zu sportlichen Veranstaltungen

Dieser Anwendungsbereich wird jedoch in den einzelnen Vertragsstaaten unterschiedlich ausgelegt. Informationen hierzu können gegebenenfalls bei den Industrie- und Handelskammern erfragt werden. Grundsätzlich gilt, dass vom Carnet ATA-Übereinkommen nur Gebrauchsgüter, nicht aber Verbrauchsgüter erfasst werden. Waren zur Veredelung oder Ausbesserung sind vom Carnet ATA-Verfahren nicht erfasst. Dies gilt auch für Waren, die zu Testzwecken eingeführt und dabei verändert oder angepasst werden sollen.

  1. Ausstellung des Carnets ATA
    Carnets ATA werden in Österreich von dee WKO bzw der zuständigen Landeskammer; in Deutschland ausschließlich von Industrie- und Handelskammern ausgestellt. Allerdings können auch Carnets zum Export verwendet werden, die von einer Bürgenorganisation eines anderen Mitgliedstaates ausgestellt worden sind. Innerhalb der EU darf ein Carnet nur für Gemeinschaftswaren ausgestellt werden. Die WKO nimmt den Antrag auf Ausstellung eines Carnets ATA und auf Abschluss einer Kautionsversicherung entgegen. Sie prüft den ausgefüllten Carnet-Vordruck und versieht ihn mit Gültigkeits- und Ausstellungsdatum, Stempel und Siegel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Carnets ATA.
  2. Kosten
    Über Vordruckkosten und Carnetgebühren informieren die WKO. Zusätzlich fällt ein Versicherungsentgelt an, das prozentual vom Gesamtwarenwert des Carnets berechnet wird. Dieses Versicherungsentgelt ist für die Rückversicherung des Zollbürgen von Bedeutung. Das Versicherungsentgelt deckt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Ware im Ausland ab. Die Abfertigungen am Zollamt sind in der Regel gebührenfrei. Ausnahmen bilden Abfertigungen außerhalb der Öffnungszeiten oder des Amtsplatzes.

Besonderheiten bei Carnet ATA in Russland und Belarus

Ähnliche Beiträge

FIATA Spediteursdokumente

FIATA Speditionsdokumente sind als Traditions- und Vertrauensdokumente fast weltweit anerkennt. Schon vor mehr als 30 Jahren war man im Spediteur-Gewerbe der Ansicht, dass die Speditionen eigene Spediteurdokumente haben müssen. Sie…

Die Ukraine – eine Beurteilung der wirtschaftlichen Gegebenheiten inklusive Ablauf wirtschaftlicher Transaktionen in der Praxis

Ratgeber für den Handel mit der Ukraine in der Praxis Auch nach Kriegsbeginn kommt die ukrainische Wirtschaft nicht vollständig zum Erliegen. Handel und Transport finden nach wie vor statt, wenn…

Das FBL als Vertrauensdokument

Mit der Lockerung der Sanktionen gegen den Iran rückt das FBL (FIATA Bill of Lading) wieder ins Rampenlicht. Wer Waren per LKW in den Iran liefern will, muss als zwingende…

Transportversicherung, wozu eigentlich?

Transportversicherungen bieten Schutz vor den finanziellen Folgen von Warenschäden in Fällen, in denen die Haftung durch die Beförderungsunternehmen unzureichend wäre. Wird die transportierte Ware beschädigt oder geht gar unter, stellt…