Wichtig! Durch das 12. Sanktionspaket sind alle Exporte bestimmter Güter betroffen, auch wenn nicht nach oder durch Russland geliefert wird!

Ob Sie Kugellager nach Bosnien exportieren oder ein einfaches Multimeter nach Mexiko, seit dem 12. Sanktionspaket müssen Sie die Sanktionsvorschriften auch dann beachten, wenn Sie nicht nach oder durch Russland liefern.

Ebenso muss beim Import von beispielsweise Eisen- und Stahlerzeugnissen aus einem Drittland nachgewiesen werden, dass keine Vormaterialien aus Russland stammen.

Damit sind durch das zwölfte Sanktionspaket weitreichende Auswirkungen auf den internationalen Handel zu verzeichnen, die weit über die bisherigen Beschränkungen für Unternehmen, die direkte Geschäfte mit Russland tätigen oder durch Russland liefern, hinausgehen. Nun sind praktisch alle Exporteure betroffen, die in Drittländer (mit Ausnahme der USA, Japans, des Vereinigten Königreichs, Südkoreas, Australiens, Kanadas, Neuseelands, Norwegens und der Schweiz) exportieren. Ab dem 20. März 2024 sind diese Exporteure verpflichtet, in ihren Verträgen ein ausdrückliches Verbot der Wiederausfuhr ihrer Produkte nach Russland oder für deren Verwendung in Russland festzuschreiben. Dies betrifft fünf spezifische Produktgruppen. Zudem müssen in den Verträgen Maßnahmen zur Abhilfe bei Verstößen vorgesehen sein, und es besteht eine Meldepflicht für Fälle, in denen ein Verstoß bekannt wird.

Die von dieser Regelung betroffenen Güter sind in den Anhängen XI, XX, XXXV, XL und dem Anhang I der Verordnung 258/2012 (die Feuerwaffen betrifft) aufgeführt. Während die ersten vier Anhänge sich auf spezifischere Güter wie solche, die für die Luft- und Raumfahrtindustrie relevant sind (z.B. Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive), sowie auf Waffen konzentrieren, umfasst der neu eingeführte Anhang XL eine breitere Palette von Produkten. Dieser beinhaltet Artikel aus den Kapiteln 84, 85 und 90, die eine Vielzahl von Unternehmen betreffen werden. Darunter fallen beispielsweise elektronische integrierte Schaltungen, Kugellager, Schalter und Messgeräte.

Diese neuen Regelungen stellen eine erhebliche Ausweitung der Kontrollen und Beschränkungen im internationalen Handel dar, die darauf abzielen, die Umgehung bestehender Sanktionen gegen Russland zu verhindern. Exporteure müssen nun ihre Verträge und Geschäftspraktiken anpassen, um sicherzustellen, dass sie den neuen Anforderungen entsprechen und nicht unbeabsichtigt gegen die Sanktionen verstoßen.

Kontrollieren Sie hier, ob Ihre Produkte betroffen sind:  Download der Liste

Zur Vertragsvorlage

Ähnliche Beiträge

Der Export einer Anlage nach Russland ist erledigt, doch dann bereitet die Nachlieferung von einzelnen Teilen ein Problem

Klassifizierungsbescheid– so verschaffen Sie sich zeitlich Spielraum bei der Einfuhr von Anlagen nach Russland

Will man nicht jede Schraube einer Anlage extra verzollen, muss die größere Einheit als Ganzes zertifiziert und gemeinsam verzollt werden. Der Planungsaufwand dafür ist enorm, eine gewisse Erleichterung verschafft der…

Transporte nach Russland sind seit dem fünften Sanktionspaket nur mehr sehr eingeschränkt möglich. Eine punktgenaue Planung ist essentiell.

Das inzwischen veröffentlichte sechste Sanktionspaket enthält weniger Einschränkungen des Güterverkehrs und des Transportes, sondern unter anderem ein Öl-Embargo, den „SWIFT“-Ausschluss bestimmter Banken, die Listung weiterer 65 Personen und 18 Organisationen/Einrichtungen,…

Tadschikistan: Der verborgene Schatz Zentralasiens

Als eines der weniger bekannten Länder in Zentralasien, steht Tadschikistan seltener im Rampenlicht als seine Nachbarn. Doch gerade diese Unauffälligkeit birgt ungeahnte Chancen für Investoren und Exporteure, die bereit sind,…