Unterstützung der ukrainischen Wirtschaft durch den weiteren Abbau von Handelshemmnissen und den Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Union und der Ukraine
Um die ukrainischen Wirtschaft rasch zu unterstützen soll der Handel zwischen der EU und der Ukraine stimuliert werden. Zu diesem Zweck wurde ein weiterer Abbau der Zölle beschlossen. sowie Zugeständnisse in Form von Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels.
Die EU hat dazu die Verordnung (EU) 2022/870 veröffentlicht, die seit 3.6.2022 in Kraft ist.
Der am 24. Februar 2022 begonnene Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat tiefgreifende negative Auswirkungen auf die Fähigkeit der Ukraine, mit dem Rest der Welt Handel zu treiben, sowohl wegen der Zerstörung von Produktionskapazitäten, als auch wegen der Nichtverfügbarkeit eines wesentlichen Teils der Transportmöglichkeiten infolge der Versperrung des Zugangs zum Schwarzen Meer. Unter diesen außergewöhnlichen Umständen und um den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges entgegenzuwirken, soll der Ausbau engerer Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Union und der Ukraine beschleunigt werden. Zu diesem Zweck hat die EU beschlossen, die Handelsströme zu stimulieren und zur Beschleunigung des Abbaus der Zölle im Handel zwischen der Union und der Ukraine Zugeständnisse in Form von Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels für alle Waren zu gewähren.
Bereits vor der neuen Verordnung gab es Handelserleichterungen durch das Assoziierungsabkommen, die neue Verordnung beinhaltet nun folgende weitere Schritte der Liberalisierung:
- die vollständige Aufhebung der Einfuhrzölle („Präferenzzölle“) auf die Einfuhren bestimmter gewerblicher Waren aus der Ukraine,
- Aussetzung der Anwendung der Einfuhrpreisregelung auf Obst und Gemüse,
- Aussetzung der Zollkontingente und die vollständige Aufhebung der Einfuhrzölle
- Ausschluss von Dumpingzöllen auf Einfuhren mit Ursprung in der Ukraine.