»Mit dem Beitritt zu dem Übereinkommen rückt Serbien noch näher an die EU. Gerne beraten wir Sie über die Besonderheiten bei Ihren Transporten nach Serbien.«

Pavel Kovalevsky, Condor Salzburg, Austria

Serbien – gemeinsames Versandverfahren ab 1. Februar 2016

Ab Februar 2016 gelten auch für Serbien die zwischen den bisherigen Vertragspartnern EU, EFTA, Türkei und Mazedonien beschlossenen Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und über die Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr. Mit den Beschlüssen Nr. 2/2015 und Nr. 3/2015 haben gemeinsame EU / EFTA Ausschüsse Serbien zum Beitritt zu den beiden, am 20. Mai 1987 gefassten, Übereinkommen eingeladen. Serbien hat seine Beitrittsurkunde am 9. Dezember 2015 hinterlegt und fällt damit seit 1. Februar 2016 unter die Bestimmungen der Konvention. Das bedeutet, dass

  • das gemeinsame Versandverfahren seither auch für Transporte von und nach Serbien angewandt werden kann, der Transport somit mit einem durchgehenden Verfahren erledigt werden kann und dafür keine Spedition mehr an der Grenze zwischengeschaltet sein muss. Diese Erweiterung bringt wesentliche Vereinfachungen für die Wirtschaftsbeteiligten im Handel zwischen den Vertragsparteien.
  • in den Zollanmeldungen bei der Ein- und Ausfuhr anstelle der Anmeldungscodes „IM*“ (in der Einfuhr) bzw. „EX*“ (in der Ausfuhr) der Code „EU*“ einzutragen ist, wenn als Versendungsland bzw. Bestimmungsland Serbien eingetragen wird.

Quelle: BMF

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»Unter Risk Management versteht man den Vorgang der Identifizierung, Analyse und Bewertung potentieller Risken, sowie die Massnahmen zur Reduktion dieser Risken.«  

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