»Mit dem Beitritt zu dem Übereinkommen rückt Serbien noch näher an die EU. Gerne beraten wir Sie über die Besonderheiten bei Ihren Transporten nach Serbien.«

Pavel Kovalevsky, Condor Salzburg, Austria

Serbien – gemeinsames Versandverfahren ab 1. Februar 2016

Ab Februar 2016 gelten auch für Serbien die zwischen den bisherigen Vertragspartnern EU, EFTA, Türkei und Mazedonien beschlossenen Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und über die Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr. Mit den Beschlüssen Nr. 2/2015 und Nr. 3/2015 haben gemeinsame EU / EFTA Ausschüsse Serbien zum Beitritt zu den beiden, am 20. Mai 1987 gefassten, Übereinkommen eingeladen. Serbien hat seine Beitrittsurkunde am 9. Dezember 2015 hinterlegt und fällt damit seit 1. Februar 2016 unter die Bestimmungen der Konvention. Das bedeutet, dass

  • das gemeinsame Versandverfahren seither auch für Transporte von und nach Serbien angewandt werden kann, der Transport somit mit einem durchgehenden Verfahren erledigt werden kann und dafür keine Spedition mehr an der Grenze zwischengeschaltet sein muss. Diese Erweiterung bringt wesentliche Vereinfachungen für die Wirtschaftsbeteiligten im Handel zwischen den Vertragsparteien.
  • in den Zollanmeldungen bei der Ein- und Ausfuhr anstelle der Anmeldungscodes „IM*“ (in der Einfuhr) bzw. „EX*“ (in der Ausfuhr) der Code „EU*“ einzutragen ist, wenn als Versendungsland bzw. Bestimmungsland Serbien eingetragen wird.

Quelle: BMF

Ähnliche Beiträge

Der neue Unionszollkodex (UZK) der Europäischen Union wird mit 1. Mai 2016 anwendbar sein.

»Als AEO F zertifizierter Dienstleister erfüllt Condor schon seit Jahren die höchsten AEO Kriterien. Je anspruchsvoller die Anforderungen an Sicherheit und Compliance, desto mehr spricht für Condor.« Andreas Gfrerer, Geschäftsführer…

EAC – so erhalten Sie das eurasische Qualitätssiegel für Ihre Produkte

»Laufende Änderungen in der Gesetzeslage und unterschiedlichste Erfordernisse, je nach Importvorhaben, machen eine individuelle Herangehensweise für den Konformitätsnachweis notwendig. Unsere Experten vor Ort erarbeiten ein maßgeschneidertes Konzept für Ihr Unternehmen.«…

EXW Service nach Russland

Die Lieferkondition EXW (AB WERK) stellt für den Verkäufer nur die Mindestverpflichtung dar, die Ware an einem benannten Ort zur Verfügung zu stellen. Für den Käufer besteht die Verpflichtung, alles…

Verschrottungsgebühr in Russland für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger

Seit dem 1. Januar 2016 werden, wie bei der Einfuhr von PKWs und LKWs schon seit 1. Sept. 2012 üblich, auch beim Import von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Autoanhängern Entsorgungsgebühren berechnet…