„Wir bei Condor greifen auf umfangreiche Erfahrungen in Bezug auf Exportkontroll- und ICP-Systeme zurück und unterstützen Sie gerne bei der Entwicklung und Einführung.“

MAG. ANDREAS GFRERER, CONDOR SALZBURG, AUSTRIA

Eine effiziente Exportkontrolle ist für Exporteure gesetzlich verpflichtend – so sehen die Vorgaben für Ihr Unternehmen aus.

Um die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und die Entwicklung von bewaffneten Konflikten zu verhindern, entwickelt die EU Richtlinien zur Exportkontrolle, die sicherstellen sollen, dass bestimmte Waren nicht geliefert werden, bzw. Genehmigungen dafür eingeholt werden müssen.

Das Ziel ist klar: die Lieferung bestimmter Waren an bestimmte Länder und/oder Personen soll aus sicherheitspolitischen Gründen ausgeschlossen werden, oder erst nach Prüfung und mit Genehmigung der Behörde erfolgen können. Um das zu gewährleisten müssen klare Richtlinien im exportierenden Unternehmen befolgt werden. Wie allerdings die innerbetriebliche Exportkontrolle organisatorisch auszusehen hat, dazu gab und gibt es bis heute keine eindeutigen Vorgaben.

Die Unsicherheit unter den exportierenden Unternehmen ist groß, woher verbindliche Auskünfte zur Kontrollverpflichtung im Detail zu bekommen sind unklar.

Unzureichende organisatorische Maßnahmen oder Verstöße gegen die Exportkontrollvorschriften ziehen jedoch schwerwiegende Konsequenzen nach sich. Aus diesem Grund waren Berater und Interessenverbände mit Aussagen darüber, wie die organisatorische Verankerung der Exportkontrolle aussehen muss, sehr zurückhaltend um hier keine Haftung einzugehen.

Die EU erarbeitet nun Richtlinien für ein „Internal Compliance Programm“ (ICP), das Anhaltspunkte für ein rechtskonformes Exportkontrollsystem im Betrieb liefern soll.

  1. Bekenntnis der obersten Führungsebene zur Compliance
  2. Organisationsstruktur, Zuständigkeiten und Ressourcen:
    Ausreichend organisatorische, personelle und technische Ressourcen müssen zur Verfügung gestellt werden für die Entwicklung und Umsetzung von Compliance-Verfahren. Organisationsstruktur und Verantwortlichkeiten müssen diesbezüglich klar definiert sein.
  3. Schulung und Sensibilisierung zum Thema Exportkontrolle für die Mitarbeiter
  4. Screeningablauf und -verfahren in Bezug auf Geschäftsvorgänge:
    Dieser Punkt stellt den kritischsten Bereich des betriebsinternen ICP dar und muss individuell maßgeschneidert sein. Interne Maßnahmen müssen festgelegt werden, die gewährleisten, dass keine Transaktion ohne die erforderliche Lizenz oder gegen Handelsbeschränkungen stattfindet.
  5. Leistungsüberprüfung, Audits, Berichterstattung und Korrekturmaßnahmen:
    Im Unternehmen muss ein Prozess implementiert werden, durch den das ICP regelmäßig überprüft, getestet und überarbeitet wird. Die Mitarbeiter müssen sich damit wohl fühlen und gegebenenfalls Missstände aufzeigen wollen.
  6. Führen von Aufzeichnungen und Dokumentation:
    ein umfassendes Aufzeichnungssystem unterstützt das Unternehmen bei Leistungsüberprüfungen und erleichtert die Zusammenarbeit mit Behörden im Fall einer Überprüfung von Transaktionen.
  7. Physische Sicherheit und Informationssicherheit:
    Eine besondere Sorgfaltspflicht besteht betreffend den Dual-Use-Handel von gesteuerter Software oder Technologie.

Condor ist seit jeher auf sensible Zielmärkte spezialisiert und greift auf umfangreiche Erfahrungen bezüglich Exportkontrolle und Compliance-Systeme zurück. Wir haben unsere Einschätzung im Rahmen der öffentlichen Konsultation auch in die Richtlinien einfließen lassen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Einführung oder der Verbesserung eines ICPs in Ihrem Unternehmen!

Quelle: EMPFEHLUNG (EU) 2019/1318 DER KOMMISSION vom 30. Juli 2019 zu internen Compliance-Programmen für die Kontrolle des Handels mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Gütern) nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates

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