»Die wirtschaftliche Annäherung zwischen der Ukraine und der EU bringt eine deutliche Abkühlung der Beziehungen zwischen Moskau und Kiew mit sich«

Tatiana Kuznetsova, Condor Kasan, Russland

Beendigung des Freihandelsabkommens zwischen Russland und Ukraine

Seit 1. Januar 2016 setzt Russland das im Rahmen der GUS geschlossene Freihandelsabkommen mit der Ukraine aus!

(Erlass des russischen Präsidenten vom 16.12.15 Nr. 628; Verordnung der russischen Regierung vom 13.8.15 Nr. 842) Dieser Schritt wird von Moskau damit begründet, dass die Ukraine durch das Inkrafttreten ihres Freihandelsabkommens mit der EU zum 1.01.2016 die nationalen Standards und Normen denen der EU angleicht. Russland hatte in den trilateralen Gesprächen mit der Ukraine und der EU auf der weiteren Anwendung der Standards der GUS bestanden, die Gespräche führten aber zu keiner Einigung. Vor allem wurde seitens Russlands befürchtet, dass eine wirtschaftliche Partnerschaft zwischen Brüssel und Kiew Wettbewerbsnachteile für die heimischen Hersteller mit sich bringt, wenn zollfreie EU-Importe über die Ukraine nach Russland kommen. Auf Grund dessen setzt Moskau nun Sonderregelungen für den Transitverkehr der Güter von der Ukraine nach Kasachstan über Russland in Kraft. Diese Transporte dürfen ab jetzt nur mehr über Weissrussland (Belarus) durchgeführt werden und müssen mit dem globalen Navigationssatellitensystemen GLONASS (entspricht in etwa dem westlichen GPS) ausgestattet sein. Zusätzlich sind alle Fahrer bei der Einreise nach Russland aus Weißrussland verpflichtet, spezielle Einreisegenehmigungen an Sondergrenzübergangszonen zu beantragen und diese bei der Ausreise wieder abzugeben.

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