Usbekistan als Hoffnungsmarkt im zentralasiatischen Raum

Als bevölkerungsreichstes Land Zentralasiens rückt Usbekistan vor allem durch geopolitische Veränderungen und das vorhandene Absatzpotenzial in den Fokus von exportierenden Betrieben und bietet Chancen für die Erschließung neuer Märkte.
Usbekistan ist Mitglied der GUS (Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, engl CIS), nicht aber Teil der Eurasischen Wirtschaftsunion EUWU, wodurch auch die Ware aus anderen zentralasiatischen Staaten einem Importprozess unterzogen werden muss.

Nach dem Zerfall der Sowjetunion sind die zentralasiatischen Staaten vor der Herausforderung gestanden, dass viele Produkte, Dienstleistungen und Netzwerke aus anderen Sowjetrepubliken nicht mehr einfach zu Verfügung standen. Das hat nach dem Zerfall der UdSSR auch zu Spannungen zwischen den Nachfolgestaaten geführt. In den letzten Jahren wurde versucht, die Zusammenarbeit zu intensivieren und in weiten Bereichen zu kooperieren bzw. Standards zu vereinheitlichen.

Usbekistan im Überblick:
  • Bevölkerung & Wirtschaft:Mit über 35 Millionen Einwohnern ist Usbekistan das bevölkerungsreichste Land Zentralasiens. Seine Wirtschaft wächst stabil, getragen von einer anhaltenden wirtschaftlichen Liberalisierungs- und Reformwelle seit 2017.
  • Industrie & Dienstleistungen: Usbekistan hat sich zu einem wichtigen regionalen Wirtschaftszentrum entwickelt, mit einer vielseitigen Industrie- und Dienstleistungsstruktur.
  • Import & Export: Wichtigste Importgüter sind Maschinen, Anlagen, Nahrungsmittel, Agrartechnik und Chemikalien. Als einer der größten Baumwollproduzenten weltweit liegt hier auch ein Exportfokus.
Warum Usbekistan jetzt?
  • Dynamische Reformen: Usbekistan war jahrelang ein relativ abgeschottetes Land mit einer protektionistischen Wirtschaftspolitik. So war etwa die Währung bis 2017 gar nicht frei konvertierbar. Seither hat sich der Kurs geändert. Die politische und wirtschaftliche Öffnung nach außen, begleitet von Liberalisierungsmaßnahmen und Wirtschaftsreformen, führt zu einem andauernden wirtschaftlichen Aufschwung.
  • Attraktive Exportchancen:Für europäische Unternehmen bietet Usbekistan hervorragende langfristige Exportmöglichkeiten, besonders im Maschinen- und Anlagenbau sowie in der Agrartechnik.
  • Stabile Infrastruktur: Trotz teilweiser Alterung besteht eine robuste wirtschaftliche Infrastruktur, die stetiges Wachstum unterstützt.
Transportlösungen mit Condor:
  • LKW-Transport: Wir bieten Nord- und Südrouten an, wobei jede Route spezifische Vorteile bietet. Unsere Expertise in Sanktionsbestimmungen sichert einen reibungslosen Transport.
  • Luftfracht: Direkte Bedienung der wirtschaftlichen Zentren Usbekistans, ideal für eilige Sendungen. Luftfracht ist vom russischen Transitverbot ausgenommen, sofern kein russischer Hub angeflogen wird.
  • Komplexe Vorschriften: Usbekistan ist trotz der vielfältigen Möglichkeiten gemäß dem „Doing Business“-Ranking der Weltbank einer der schwierigsten Märkte, was die Abwicklung von grenzüberschreitenden Handelsströmen betrifft. Eine genaue Kenntnis der Vorschriften ist unerlässlich!

Wir begleiten Sie gerne bei der Erschließung des usbekischen Marktes und bieten Ihnen Erfahrung und Know-How auf den zentralasiatischen Relationen, von der Abwicklung einzelner Transporte bis zur Planung und Durchführung von Großprojekten, wie der Lieferung einer gesamten Molkereianlage mit Teilen aus ganz Europa und der Türkei.

 

Exkurs: Eingangsabgaben, Zertifizierung und Verzollungsvorgang 

Zur Veranschaulichung der Komplexität des Exportvorgangs finden Sie im Folgenden Details zu diesen drei Themen. Für spezifische Informationen zu Ihren Produkten wenden Sie sich gerne an unsere Zentralasien-Experten. 

  1. Eingangsabgaben

    Wie überall sonst auch, sind auch in Usbekistan Eingangsabgaben zu entrichten. Die wichtigsten Abgaben sind folgende:

    Zoll

    In Usbekistan gibt es primär Wertzölle, die sich also nach dem Wert der Ware bemessen. Es gibt aber auch Zölle, die von anderen Bemessungsgrundlagen abhängig sind, wie zum Beispiel Gewichtszölle, Zölle abhängig von der Stückanzahl oder Zölle abhängig vom Hubraum.
    Die meisten Zollsätze bewegen sich zwischen 0 und 20-30%. Es gibt aber auch extrem hohe Wertzollsätze bis zu 70%. Die Struktur der Zollsätze lässt ganz klare protektionistische Ziele erkennen, die eigene Industrie wird also durch hohe Importzölle geschützt. Auffällig ist, dass oft Warengruppen niedrige Zollsätze haben, aber einzelne Produkte in dieser Gruppe dann sehr hohe Eingangsabgaben aufweisen.

    Einfuhrumsatzsteuer

    Wie in der EU auch, ist beim Import die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Der Regelsteuersatz beträgt 12%, bis Anfang 2023 lag dieser bei 15%. Wie in vielen Wirtschaftsräumen, kann die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden.

    Entsorgungsgebühr

    Für eine begrenzte Gruppe von vor allem Fahrzeugen wird eine sogenannte „Entsorgungsgebühr“ beim Import fällig.

    Verbrauchssteuer (Akzisen)

    Für eine Gruppe von Gütern wird eine Abgabe, vergleichbar mit unserer Verbrauchssteuer, erhoben. In den GUS-Ländern wird diese auch als Akzise bezeichnet.

    Befreiung von Eingangsabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer)

    Vor demselben wirtschaftspolitischen Hintergrund, wie teilweise extrem hohe Zölle anfallen, gibt es als weitere Maßnahme eine Liste von Produkten, die überhaupt von Eingangsabgaben befreit sind. Dabei handelt es sich um technisch notwendige Produkte, die in Usbekistan selbst nicht hergestellt werden, wie zum Beispiel bestimmte Turbinen, Pumpen oder auch Kompressoren.

  2. Zertifizierung

    Für viele Produkte muss beim Import ein Konformitätsnachweis erbracht werden. Die Art des Nachweises wird national geregelt. Wie in den meisten anderen GUS-Staaten erfolgt die Regelung in sogenannten TRs (Technischen Regulierungen). Es werden aber auch Konformitätsnachweise anderer Länder, vor allem der GUS-Länder und der Türkei, akzeptiert. Dann ist ein sogenanntes „Recognition of the Certificate of Conformity“ Dokument (=Priznaniye sertifikata sootvetstviya) vorzulegen.

    Das System der Konformitätsnachweise unterliegt, wie in den meisten GUS-Ländern, einem Wandel. In Usbekistan wurden erst in diesem Jahr (2023) neue Regeln des Konformitätsnachweises in Kraft gesetzt. Die Anpassung gleicht die nationalen Vorschriften stärker an die Anforderungen der WTO an und schafft eine Anpassung an internationale Normen, die sowohl Exporte als auch Importe erleichtern sollen.

    Konformitätszertifikat

    Die federführende Behörde, die die Agenden der Zertifizierung und der Standardisierung übernimmt, ist „Uzstandard“. Der wichtigste und am meisten geforderte Konformitätsnachweis ist das Konformitätszertifikat. Es bestätigt die Übereinstimmung eines Produktes mit den usbekischen Konformitätsanforderungen.

    Weitere Konformitätsnachweise können abhängig von der Warenart sein:

    Pflanzengesundheitszeugnis

    Veterinärbescheinigung

    Umweltzertifikat

    Hygienezertifikat

    Weitere Verbote und Beschränkungen (VuB) beim Import nach Usbekistan:

    Neben der Zertifizierungspflicht gibt es noch weitere Regeln, die die Einfuhr bestimmter Güter ganz oder größtenteils verbieten. Die Gründe können der Schutz der Gesundheit, der Umweltschutz, aber auch andere hoheitliche Ziele sein. So finden sich zum Beispiel Verbote von Gütern, die der „Untergrabung der Staats- und Gesellschaftsordnung, der Verletzung der territorialen Unversehrtheit, der politischen Unabhängigkeit und der staatlichen Souveränität“ dienen könnten.

  3. Verzollungsvorgang

    Wie in allen ehemaligen Ländern der UdSSR ist der Verzollungsvorgang recht ähnlich dem in der Russischen Föderation und damit sehr formal und kompliziert. Einerseits muss sich der Wirtschaftsbeteiligte (=Importeur) selbst registrieren und andererseits muss der Importvorgang erfasst werden. Im Groben läuft der Importvorgang wie folgt ab:

    • Der zugrundeliegende Außenhandelsvertrag muss in einem öffentlichen Portal (UEISFTO) registriert werden.
    • Der Importeur muss einen Vertrag mit dem Zolllagerbetreiber abschließen.
    • Transiterklärung: Vor dem Eintreffen der Ware an der Außengrenze muss die Ware im Informationssystem „e-Tranzit“ registriert werden. Neben den Informationen zur Ware müssen auch Informationen über das grenzüberschreitende Fahrzeug erfasst werden. Link zum Transitportal >>
    • Eingangsgebühren sind zu entrichten. Das sind unter anderem Veterinärgebühr, Transitgebühr, Fahrzeuggebühr, etc..
    • An der Grenze wird ein Einreiselaufzettel erstellt, in dem die Kontrollschritte auch dokumentiert werden.
    • Strahl- und Gewichtskontrolle
    • Passkontrolle des Fahrers
    • Fahrzeugkontrolle
    • Überprüfen der Zolldokumente
    • Beenden der Grenzprozedur und Abgabe des Einreiselaufzettels
    • Transit zum Binnenzollamt bzw. zum Zolllager
    • Eingangsprozedur in das Zolllager bzw. Überführen der Ware in das Zolllagerverfahren
    • Beendigung des TIR-Verfahrens
    • Der Importeur kann vor dem Einreichen der Zollanmeldung eine Vorbeschau beantragen.
    • Erfassen der Zollanmeldung im elektronischen System
    • Einreichen der Zollanmeldung
    • Nach dem Einreichen der Zollanmeldung wird von einem Risikoanalysesystem automatisch in 3 Risikoklassen zugeteilt. Entsprechend dazu kommt es zu genauen Kontrollen oder aber auch zu einer raschen Freigabe.
    • Einreichen der notwendigen Konformitätsnachweise und dafür eventuell Entnahme von Mustern
    • Bezahlung aller Zolldienstleister
    • Es wird ein Ausfahrtschein erstellt.
    • Die Ware kann das Zolllager verlassen und befindet sich in Usbekistan im freien Verkehr.

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