»Laufende Änderungen in der Gesetzeslage und unterschiedlichste Erfordernisse, je nach Importvorhaben, machen eine individuelle Herangehensweise für den Konformitätsnachweis notwendig. Unsere Experten vor Ort erarbeiten ein maßgeschneidertes Konzept für Ihr Unternehmen.«

TATIANA KUZNETSOVA, HEAD OF DEPARTMENT CUSTOMS & CERTIFICATION, CONDOR KASAN

EAC – so erhalten Sie das eurasische Qualitätssiegel für Ihre Produkte

Für den Import von Waren und den Vertrieb in der eurasischen Wirtschaftsunion müssen Sie den Nachweis erbringen, dass die Ware den örtlichen Anforderungen entspricht. Dieser Konformitätsnachweis setzt unterschiedlichste, teils langwierige, Prüfverfahren voraus.

Viele Produkte dürfen in Russland und der restlichen EAWU (eurasischen Wirtschaftsunion) nur importiert werden, wenn sie den dort geltenden Vorschriften entsprechen und gewisse Eigenschaften aufweisen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass keine gefährlichen, gesundheitsschädlichen, qualitativ minderwertigen oder unerwünschten Produkte in Umlauf kommen. Die Waren müssen also konform mit den örtlichen Anforderungen sein, ähnlich wie das bei den uns geläufigen Gütesiegeln wie etwa TÜV oder CE der Fall ist.

Exporteure sehen sich in der EAWU nun mit dem Umstand konfrontiert, dass seit dem Zusammenschluss von Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisien zur eurasischen Wirtschaftsunion beständig an der Vereinheitlichung der einzelnen nationalen Regelungen gearbeitet wird und sich dementsprechend laufend etwas an den Bestimmungen ändert. In Form von sogenannten TRs, technischen Reglements, die eigentlich Verordnungen darstellen, werden die Vorgaben für verschiedene Warengruppen einheitlich geregelt. Nationale Regelungen, wie die früher besonders wichtige GOST-R Zertifizierung, die staatliche Registrierung oder die FSB-Notifikation werden so sukzessive ersetzt.

Ein Konformitätsnachweis kann nun in Form eines Konformitätszertifikats durch ein akkreditiertes Prüfunternehmen oder in Form einer Konformitätsdeklaration durch ein in der EAWU ansässiges Unternehmen erbracht werden, wenn das Gefährdungspotential der Ware gering ist. So muss zum Beispiel für den Import von Gasheizkesseln ein Zertifikat beantragt werden, für eine Rohrzange wird eine Deklaration, also eine Erklärung, dass die Ware den Anforderungen entspricht, ausreichend sein.

Der Umfang der Konformitätsnachweise umfasst dabei einzelne Lieferungen bis hin zu ganzen Serien von Lieferungen, wobei ein Serienzertifikat in der Regel strengere Prüfanforderungen mit sich bringt.

Geprüft wird dabei, je nach Ware und Gültigkeitsdauer, etwa in Form von Dokumentenprüfungen, Heranziehen von Prüfdokumenten von Experten, Muster-Prüfungen im Labor bis hin zur Überprüfung der Produktionsstätte beim Hersteller vor Ort.

Die praktischen Nebenwirkungen dieser Erfordernisse sind vielleicht auf den ersten Blick nicht gleich erkennbar. So ist aber eine Musterprüfung im Normalfall zerstörerisch, das heißt ein Produkt wird über die Belastungsgrenzen hinaus getestet, unerwünscht, wenn es sich zum Beispiel um den Import nur eines teuren 3D-Druckers handelt und dafür zuerst ein Exemplar im Prüflabor zerstört werden soll. Bei der Musterlieferung stellt sich andererseits die Frage, wie das Muster ins Labor gelangt, wenn der Konformitätsnachweis schon bei der Einfuhr notwendig ist – spezielle Zollverfahren kommen hier zum Einsatz.

Letztendlich ist für jede Ware und jedes Importvorhaben ein maßgeschneidertes Konzept zu erstellen, das auf die individuellen Anforderungen Bedacht nimmt. Gerne helfen wir Ihnen dabei einen detaillierten Plan zu erarbeiten.

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