„Condor ist für den Brexit vorbereitet und aufgrund des hohen Anteils an Drittlandtransporten ohnehin Spezialist für sämtliche Zollbelange.“
ANDREAS GFRERER, CONDOR SALZBURG
Ready for Brexit !
Wie müssen sich Betriebe, die mit dem Vereinigten Königreich Handelsbeziehungen unterhalten, für dessen Austritt aus der EU vorbereiten.
Falls ein Austrittsabkommen nicht zustande kommt ist das Vereinigte Königreich, also England, Wales, Schottland und Nordirland, ab 30.3.2019 kein EU-Mitglied mehr und verlässt den Binnenmarkt und die Zollunion. Das Vereinigte Königreich fällt damit für die EU auf den Status eines normalen Drittlandes zurück und die Exportwaren müssen regulär einer Verzollung unterzogen werden.
Condor ist für diesen Fall vorbereitet und aufgrund des hohen Anteils an Drittlandtransporten ohnehin Spezialist für sämtliche Zollbelange. In Zukunft kann diese Expertise auch für den Handel mit dem Vereinigten Königreich relevant sein. Insbesondere werden sich dorthin exportierende Unternehmen mit Fragen zu Zollformalitäten wie Zollkontrollen, Zollanmeldungen, Ursprungsregeln und Beschränkungen konfrontiert sehen.
Folgende Checkliste bietet Anhaltspunkte zur Vorbereitung auf den Handel mit dem Vereinigten Königreich nach dem Austritt:
- Ist Ihrem Unternehmen der Warenverkehr mit Drittländern vertraut?
- Verfügen Sie über eine EORI-Nummer?
- Sind Sie E-Zoll Teilnehmer, bzw. steht Ihnen dafür ein Spediteur oder Zollvertreter zur Verfügung?
- Verfügen Sie über einen zugelassenen Warenort?
- Ist die „Zolltarifnummer“ der Import-/Exportwaren bekannt?
- Sind Ihnen die Zollsätze der Importwaren bekannt?
- Für Messen und Berufsausrüstung: Ist Ihnen das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung oder das Carnet ATA bekannt?
- Unterliegen die Import-/Exportwaren Verboten oder Beschränkungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittstaaten (z.B. Dual Use, etc.)
Wir können Ihnen bei der Umstellung unterstützend zur Seite stehen und bieten Ihnen:
- Erfahrung und modernstes E-Zoll System für die Zollabwicklung
- AEO Zertifizierung durch die Österreichische Zollbehörde
- Gemeinschaftliches Versandverfahren (gVV): Damit haben sie die Möglichkeit, die Verzollung am endgültigen Bestimmungsort der Waren vorzunehmen. Es kommt zu keinen langwierigen Verzollungsvorgängen an der Grenze. Beim Grenzübertritt wird lediglich kontrolliert, ob der Versandschein vorhanden und die Verschlüsse unverletzt sind. Damit werden die befürchteten langen Wartezeiten der LKWs an der neuen Grenze vermieden oder deutlich reduziert.
- Zollrechtliche Warenorte bei Ihnen im Haus. Die Waren müssen für die Verzollung nicht auf einen Zoll Amtsplatz oder zum Spediteur gebracht werden. Ihre Waren werden bei Ihnen im Haus verzollt.