Wie Europa Trumps Iran-Sanktionen umgehen will
Die EU will durch die Einrichtung einer Zweckgesellschaft, die als Tauschbörse fungiert, das Handelsproblem mit dem Iran lösen – und so auch das Atomabkommen retten
Nach der einseitigen Aufkündigung des Atomabkommens mit dem Iran durch Präsident Trump im Mai diesen Jahres, setzen im November neue US-Sanktionen ein.
Obwohl in zwölf aufeinanderfolgenden Berichten der Internationalen Atombehörde IAEA festgestellt wurde, dass der Iran alle Auflagen des Atomabkommens erfüllt, hat Präsident Trump das Abkommen aufgekündigt, da er es für unzureichend hält.
Die daraus resultierenden US-Sanktionen gegen den Iran betreffen auch alle Unternehmen aus Drittländern, die Geschäfte mit dem Iran unterhalten. Ein zentrales Problem beim Handel mit dem Iran ist dabei die Undurchführbarkeit der Zahlungen – Geldtransaktionen können nicht abgewickelt werden, da es sich keine Bank leisten kann, unter die US-Sanktionen zu fallen und damit vom Dollar-Markt abgeschnitten zu werden.
Die Lösung soll nun eine in Brüssel eingerichtete Zweckgesellschaft liefern, ein sogenanntes „Special Purpose Vehicle“ (SPV), über das quasi ein Tauschhandel abgewickelt wird: Erdöllieferungen an die EU ergeben ein Guthaben für den Iran, das dann über die SPV an europäische Firmen verteilt wird, die in den Iran liefern; abgerechnet wird immer über diese Gesellschaft.
Das System einer solchen Zweckgesellschaft wurde schon von Russland erfolgreich während des Kalten Kriegs angewandt.
Offen bleiben aber viele Fragen, wie zum Beispiel zur Handhabung von Zahlungsausfällen, zur Überprüfung möglicher Scheinfirmen der Iranischen Revolutionsgarden und dazu, wie in Brüssel garantiert werden soll, dass EU-Firmen nicht doch von den US-Sanktionen getroffen werden, wenn zum Beispiel die US-Sanktionen einfach auf den Tauschhandel ausgeweitet werden.
Trotz aller Probleme ist der Lösungsansatz aus Brüssel ein wichtiges Signal: der Iran muss sich darauf verlassen können, dass die restlichen Partner das Atomabkommen einhalten wollen. Ergibt sich keine zuverlässige Handelsmöglichkeit für den Iran, dann gibt es auch von Seiten Teherans keinen Grund an dem Abkommen festzuhalten.
Weitere Informationen der EU:
https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage/51040/remarks-hrvp-mogherini-following-ministerial-meeting-e3eu-2-and-iran_en