
Erhöhung der Haftungsgrenzen für Carnet TIRs
Wie funktioniert das Carnet TIR Verfahren und was bedeutet die Erhöhung der Haftungssumme von 60.000,-€ auf 100.000,-€#
Zu den Carnet TIR-Grundlagen:
Das TIR („Transport Internationaux Routiers“)-Verfahren dient der Erleichterung des internationalen Warentransports auf der Straße. Durch die Internationale TIR Vereinbarung entfällt die Entrichtung von Zoll- und sonstigen Abgaben in den beteiligten Transitländern, erst im Bestimmungsland sind die Einfuhrabgaben fällig. Praktisch durchführbar ist es in Ländern mit national zugelassenen, bürgenden Frächterverbänden (zur Zeit 58 Länder, die EU zählt als Zollunion naturgemäß als eine Staatengemeinschaft). Die Carnet TIR Formulare werden von der in Genf ansässigen IRU (International Road Transprt Union) ausgegeben und über die ihr angeschlossenen nationalen Frächterverbände (in Österreich die AISÖ in Wien) verteilt. An der Abgangszollstelle wird geprüft, ob die TIR Vorraussetzungen gegeben sind, dann werden die Zollverschlüsse angelegt und in der Regel die Ware bis zum Bestimmungszollamt nicht beschaut. Bei den Durchgangszollstellen dazwischen werden je zwei Abschnitte aus dem Formular entnommen, nachdem die Zollverschlüsse geprüft wurden.
Zu den Haftungsgrundlagen des Carnet TIR-Übereinkommens:
Verbleibt nun die Ware aus irgendwelchen Gründen in einem Transitland, wären hier Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fällig. Durch das TIR-Abkommen haftet dafür nun nicht der transportierende Frächter, sondern der nationale Frächterverband direkt gegenüber der Zollbehörde seines Landes und kann dann selbst wiederum auf die IRU zurückgreifen.
Zu den Neuerungen im TIR-Abkommen:
per 1. Juli 2016 wurde der Haftungsrahmen von 60.000,-€ auf 100.000,-€ erhöht, ermöglicht durch die entsprechende Aufstockung der Versicherungsdeckung durch den internationalen Versicherer der IRU.
Carnet TIR Formulare mit vier bzw. zwanzig Blättern werden von der IRU nicht mehr ausgegeben, es werden nur noch 6- und 14-blättrige Formulare verwendet.
Es ist aber zu beachten, dass nationale Vorschriften die Verwendung des Carnet TIRs einschränken. So gilt in Belarus z.B. weiterhin nur eine Haftung von 60.000,- €, Russland wiederum akzeptiert das Carnet TIR Versandverfahren nur bis zum ersten Binnenzollamt, weitere Zollämter können damit nicht angefahren werden.