
Der neue Zollkodex für die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU, EEU) soll nun endgültig ab 1.1.2018 gelten.
Nach langem Tauziehen unterzeichnet der weißrussische Präsident Lukaschenko den Zollvertrag der Eurasischen Wirtschaftsunion
Der weißrussische Präsident Alexander Lukaschenko hat kürzlich den Zollvertrag der EAWU unterschrieben, nachdem Russlands Präsident Wladimir Putin zuvor beim Thema Gaspreis eingelenkt hatte. Deshalb ist damit zu rechnen, dass der bereits seit Jänner 2015 diskutierte neue Zollkodex mit 1.1.2018 Gültigkeit erlangt und damit die rechtliche Grundlage für alle Verzollungsvorgänge in den Mitgliedsstaaten (Russland, Kasachstan, Belarus, Kirgisistan und Armenien) bildet. Folgende wichtige Änderungen treten in Kraft:
- Die Zollanmeldung erfolgt elektronisch, eine schriftliche Zollanmeldung ist nur noch in Ausnahmefällen möglich.
- Die Zollanmeldung kann ohne physische Dokumente und Begleitpapiere eingereicht werden, diese werden erst bei Bedarf im Zuge des Risikosystems angefordert und kontrolliert.
- Stärkere Vernetzung mit anderen öffentlichen elektronischen Datenbanken. So können bereits registrierte Zertifikate bei der Verzollung direkt aus den vorhandenen Datenbanken abgerufen werden.
- Vereinfachung und Optimierung der Inhalte der Zollanmeldungen.
- Zentrale Anlaufstelle für den Wirtschaftsbeteiligten (One-Stop-Shop-Prinzip).
- Kürzere Freigabefristen bei den Zollverfahren.
- Der neue Zollkodex verweist weniger als bisher auf nationale Regelungen und Gesetze.
Durch die Vereinfachungen im Zollverfahren ist ein weiterer wichtiger Schritt getan in Richtung Präsident Putins Vorstellungen einer Wirtschafts- und Zollunion gemäß dem Konzept der EU.