Der schwierige Weg europäischer Beauty-Produkte in die Regale russischer Parfümerien
Komplizierte Zollverfahren, vorgeschriebene Zertifikate, Anforderungen an die Lagerung und vieles mehr, machen die Einfuhr kosmetischer Produkte nach Russland zu einer extrem komplexen Aufgabe.
Die Einfuhr kosmetischer Produkte in das Gebiet der Russischen Föderation ist mit einer Reihe komplizierter Zollverfahren verbunden.
Zu allererst müssen Qualitätszertifikate für die Produkte erstellt werden, daneben Hygiene- und epidemiologische Bescheinigungen eingeholt werden und nicht zuletzt eine Bestätigung über die Einhaltung technischer Vorschriften, ein sogenanntes Sicherheitszertifikat für kosmetische Produkte. Für jede Produktart muss der Zollerklärung ebenfalls eine Beurteilung durch einen Sachverständigen beigefügt werden.
Darüber hinaus sind die Marken vieler Kosmetika im Zollregister für geistiges Eigentum enthalten, ihre Einfuhr ist daher nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers möglich. Auch die Einfuhr kosmetischer Produkte, die Ethylalkohol enthalten, unterliegt Beschränkungen.
Für viele kosmetische Produkte ist eine trockene und kühle Lagerung notwendig, besondere Bedingungen, die bei der vorrübergehenden Lagerung in Zolllagern nur schwer zu schaffen sind, weshalb die Zollabfertigung in jedem Fall sehr rasch erfolgen sollte.
Und nicht zuletzt haben nicht alle Zollstellen das Recht auf Verzollung von Kosmetika und Parfümeriewaren – eine Zollabfertigung kann nur an Zollstellen durchgeführt werden, an denen auch ein Laboratorium für Tests der Kosmetika vorhanden ist.
Um eine problemlose Einfuhr von Kosmetika zu gewährleisten, müssen alle erforderlichen Teilleistungen genau geplant und aufeinander abgestimmt werden.
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