„Die kurzfristige Einführung der verpflichtenden GPS-Plombe hat massive Auswirkungen auf einen Großteil aller Russlandtransporte“

PAVEL KOVALEVSKY, ABTEILUNGSLEITER, CONDOR SALZBURG, AUSTRIA

Belarus – Pflicht zur Verwendung von Navigationssiegeln / GPS-Plomben bei der Einreise auf der Straße seit dem 9. Dezember 2021

Weißrussland hat die obligatorische Verwendung von Navigationssiegeln / GPS-Plomben ausgeweitet, die nun nicht nur für Waren gilt, die auf der Straße aus Litauen nach Weißrussland gelangen, sondern auch für Waren, die auf der Straße aus Polen nach Weißrussland gelangen, sei es im bilateralen Verkehr oder im Transit. Da Belarus das wichtigste Transitland am Weg nach Russland und weiter nach Zentralasien ist, betrifft diese Entscheidung nicht nur das Belarus-Geschäft, sondern hat auch Auswirkungen auf einen Großteil der Russlandtransporte.

Die obligatorischen GPS-Plomben funktionieren durch eine spezielle Technologie von Navigationssatellitensystemen und ermöglichen die Echtzeitüberwachung der Bewegung von Fahrzeugen, wodurch kontrolliert werden kann, ob die Fahrzeuge den angegebenen Routen folgen und die vorgesehenen Lieferorte anfahren.
Sie werden an der Eingangszollstelle in Belarus an den Fahrzeugen von den Zollbehörden angebracht. Es ist mit zusätzlichen Wartezeiten und zusätzlichen Kosten je Plombe von ca. 100,- € zu rechnen.

Durch die Kurzfristigkeit der Entscheidung ergeben sich einige Probleme und der Schluss liegt nahe, dass das auch gewollt ist um auf politische Ereignisse der jüngsten Vergangenheit zu reagieren und nicht die tatsächliche Notwendigkeit den Ausschlag gab.

Die formale Rechtsgrundlage für das Erfordernis ist der Beschluss des Ministerrates der Republik Belarus vom 6. Dezember 2021 Nr. 699, veröffentlicht auf dem Nationalen Juristischen Internetportal der Republik Belarus am 8. Dezember 2021. Dieser Beschluss änderte die Resolution des Ministerrates der Republik Belarus vom 25. Mai 2020 Nr. 311 „Über die Verwendung von Navigationsgeräten (Siegeln)“.

Bildunterschrift: GPS Plombe

 

Quelle: Verordnung, BAMAP

Salzburg, 9.12.2021

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