ADR Unfallmerkblätter 2009
Nur mehr eine Sprache: Die Mitgabe ist nur mehr in einer Sprache erforderlich, die jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung (Lenker) lesen und verstehen kann. Bisher mussten schriftliche Weisungen zusätzlich in allen Sprachen der Herkunfts-, Transit- und Bestimmungsländer mitgeführt werden. Für internationale Transporte erfolgt die Vorschriftenumstellung am Jahresanfang 2009 und für innerstaatliche etwa zu Jahresmitte.
Für weiter Fragen steht unser Gefahrgutbeauftragter gerne zur Verfügung |
Mit ADR/RID/ADN 2009 wird eine Standardunfallanweisung eingeführt. Ein pauschales 4-seitiges Sammelunfallmerkblatt gibt dem Lenker anhand der Gefahrzettel seiner Ladung Hinweise auf potenzielle Gefahren und gegebenenfalls zu treffende Maßnahmen.